Frau Priv.-Doz. Dr. Resch ist Augenfachärztin und Wahlärztin für alle Kassen außer KFA
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Krankenkassenvertrag hat. Jeder Patient der einen Wahlarzt aufsucht kann die Wahlarzthonorarnote, bei seiner Krankenkasse einreichen und bekommt bis zu 80% des Kassentarifes zurückerstattet. Mit einer privaten Wahlarzt-Zusatzversicherung können Sie, nach Rückerstattung des Kassenanteiles durch die Pflichtversicherung die Honorarnote auch noch bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Je nach Versicherungsvertrag übernimmt diese dann weitere Anteile bzw. den restlichen Betrag des Honorars. Ein gegebenenfalls bleibender zu zahlender Restbetrag ist steuerlich absetzbar.
Ein entscheidender Vorteil der Betreuung durch einen Wahlarzt ist die Zeit. Das bedeutet: kurze Wartezeiten auf einen Termin, flexible Ordinationszeiten, geringe Wartezeit in der Ordination, mehr Zeit für eine sorgfältige Diagnostik und Untersuchung, ausreichend Zeit für persönliche Betreuung und eine ausführliche Beratung.
Verrechnungsmodalitäten: Die Bezahlung kann in bar oder mittels Erlagschein erfolgen.
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